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   BVerwG, 20.11.2008 - 2 B 26.08   

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https://dejure.org/2008,28504
BVerwG, 20.11.2008 - 2 B 26.08 (https://dejure.org/2008,28504)
BVerwG, Entscheidung vom 20.11.2008 - 2 B 26.08 (https://dejure.org/2008,28504)
BVerwG, Entscheidung vom 20. November 2008 - 2 B 26.08 (https://dejure.org/2008,28504)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.09.2001 - 2 C 34.00

    Erschwerniszulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten; Weitergewährung der - an vom

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2008 - 2 B 26.08
    Auch der bloße Hinweis auf die Senatsentscheidung vom 13. September 2001 - BVerwG 2 C 34.00 - (Buchholz 251.6 § 39 NdsPersVG Nr. 1) entspricht nicht den Anforderungen im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO.

    Vor diesem Hintergrund ist nicht erkennbar, warum das Berufungsgericht zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung gehalten gewesen sein könnte, den Beschwerdeführer auf diesen Rechtsstandpunkt hinzuweisen (Beschluss vom 24. Juli 2008 - BVerwG 6 PB 18.08 - juris Rn. 3); dies gilt umso mehr, als bereits in den Gründen des erstinstanzlichen Urteils auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 2001 (a.a.O.) hingewiesen worden ist, dessen Erwägungen das Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat.

  • BVerwG, 24.07.2008 - 6 PB 18.08

    Rechtliches Gehör und Hinweispflicht; Abweichen des Rechtsmittelgerichts vom

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2008 - 2 B 26.08
    Vor diesem Hintergrund ist nicht erkennbar, warum das Berufungsgericht zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung gehalten gewesen sein könnte, den Beschwerdeführer auf diesen Rechtsstandpunkt hinzuweisen (Beschluss vom 24. Juli 2008 - BVerwG 6 PB 18.08 - juris Rn. 3); dies gilt umso mehr, als bereits in den Gründen des erstinstanzlichen Urteils auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 2001 (a.a.O.) hingewiesen worden ist, dessen Erwägungen das Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat.
  • BVerwG, 19.08.1993 - 6 B 42.93

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Sichtung und

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2008 - 2 B 26.08
    Sie verlangt eine Durchdringung des Streitstoffs (Beschluss vom 19. August 1993 - BVerwG 6 B 42.93 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 81), was vorliegend namentlich eine Auseinandersetzung mit jenen höchstrichterlichen Entscheidungen verlangt hätte, die das Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat.
  • VG München, 25.09.2017 - M 21 K 14.2860

    Anspruch eines freigestellten Personalratsmitglieds auf Leistungszulage

    Mit Schreiben vom 3. Januar 2012, welches zur Vergabe des weiteren Aktenzeichen 14 P 10.3217 führte, teilte der Beklagte mit, dass das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 29. Oktober 2008 (Az. 2 B 25.08) die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im - eine Beteiligung freigestellter Personalratsmitglieder an Prämien und Zulagen für besondere Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen bejahenden - Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 12. Februar 2008 (Az. 14 B 06.1119) zurückgewiesen habe; gleiches gelte für ein Parallelverfahren (BVerwG vom 20.11.2008 - 2 B 26.08).
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